Auf einmal sind sie weg….

So passiert es immer wieder mit unseren Gemeindegliedern. Zu welcher Gemeinde man gehört, ist vielen Menschen nicht bewusst. Die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde richtet sich nach dem ersten Wohnsitz. Das heißt, Sie werden als evangelisches Kirchenmitglied automatisch in die Kirchengemeinde eingemeindet, in der sich Ihr erster Wohnsitz befindet. Da es hier in Hohenlimburg zwei evangelische Gemeinden gibt, werden Sie automatisch der größeren, der Ev. Luth. Kirchengemeinde Elsey zugeordnet. Es sei denn, Sie informieren direkt bei Ihrer Anmeldung das hiesige Bürger- oder Einwohnermeldeamt, dass Sie ein Mitglied der Ev. Ref. Kirchengemeinde werden oder bei einem Umzug innerhalb des Ortes bleiben möchten.

Gemeindeglieder, die aufgrund persönlicher oder beruflicher Umstände aus dem Gebiet der Evangelisch Reformierten Kirchengemeinde Hohenlimburg wegziehen (z. B. im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Studiums oder weil sie nunmehr in einer Pflegeeinrichtung außerhalb des Gemeindegebietes wohnen), gehören mit dem Wechsel des Wohnsitzes automatisch zur Kirchengemeinde des neuen Wohnortes.

Für kirchliche Amtshandlungen (z. B Taufen, Trauungen, evtl. Geburtstagsbesuche, Beerdigungen) sind dann die Pfarrer der neuen Kirchengemeinde zuständig. Wer jedoch viele Jahre oder Jahrzehnte zu unserer Kirchengemeinde gehört hat, möchte vielleicht auch weiterhin kirchlich nach Hohenlimburg gehören. Diesem verständlichen Wunsch trägt die Möglichkeit der „Umpfarrung“ Rechnung: auf Antrag bleibt die bisherige Gemeindezugehörigkeit bestehen bzw. wird wieder hergestellt.

Das entsprechende Antragsformular kann in unserem Gemeindebüro bei Frau Rizzo-Joswig (Tel. 0 23 34 / 24 71) angefordert werden oder von unserer Internetseite heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular schicken Sie bitte in unser Gemeindebüro (Elseyer Kirchplatz 6, 58119 Hagen). Wir kümmern uns dann um den Rest.

Für etwaige Rückfragen zum Thema Umpfarrung stehen gerne unser Presbyterium oder unsere Gemeindesekretärin Claudia Rizzo-Joswig zur Verfügung. Der Verbleib oder die Rückkehr in die Heimatkirchengemeinde im Wege der Umpfarrung hat auch Bedeutung für unsere Gemeinde selbst: Die Zahl der Gemeindeglieder hat maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der jährlichen Kirchensteuerzuweisung und den Pfarrstellenschlüssel.

Manchmal ändern sich aber auch im Laufe des Lebens Umstände oder Perspektiven und man entscheidet, dass man wieder in die Kirche eintreten möchte. Z. B. weil der Glaube neu Bedeutung im eigenen Leben bekommt, weil sich wichtige Lebensfragen stellen, auf die man u.a. mit Hilfe der Kirche eine Antwort sucht, weil man sich in der Gemeinschaft einer Gemeinde beheimaten oder gemeinsam mit seinem Kind / seinen Kindern kirchliche Angebote wahrnehmen möchte.

Informationen zum Kircheneintritt erhalten Sie im Gemeindebüro.

Herzlich willkommen!